Familien-Wappen-Forker und Fahne

Berechtigte Nachfahren führen das Forker Familienwappen des Stifters Julius Paul Forker, registriert in der deutschen Wappenrolle und der Sächsischen Stiftung für Familienforschung, heute beim Deutschen Herold zu Berlin.

Wappen gross

Stifter – Führungsberechtigte – Vergabemodalitäten – Was sagt das Wappen aus:

Als Krönung seiner 12jährigen Forschertätigkeit stiftete der Vorsitzende J. Paul Forker am 20. April 1939 das Familienwappen „Forker“, das bei der Sächsischen Stiftung für Familienforschung eingetragen wurde und in der Deutschen Wappenrolle (Nr. 3004/39) registriert, jedoch noch nicht veröffentlicht ist. Das ausdrückliche Recht zur Wappenausgabe behielt sich der Familienverband vor, vertreten durch den Vorsitzenden.

Gesetzlichen Anspruch zum Führen des Wappens hatten nur die geborenen Forker, die Ehefrauen als geborene Forker und deren Kinder aus erster Generation, die jedoch sämtlich Mitglieder des Familienverbandes sein mussten. Der berechtigte Personenkreis erhielt das Wappen auf Antrag gegen einen Kostenbeitrag von drei Reichsmark. Die Führungsberechtigung war auf der Rückseite bestätigt.

Anmerkung: Mit Wiederbelebung der Familienforschungstätigkeiten / Familientreffen ab Oktober 1985 wurde es erforderlich, Regelungen für die Führungsberechtigung des Wappens neu festzulegen. Dem althergebrachten Grundsatz entsprechend, und unseren erweiterten Erkenntnissen (Forker und Forkert in Langenwolmsdorf, in den Nachbardörfern Furker und Furkert, stets aus gleichen Familien, „geschrieben wie gehört“ – übernommen), dass dafür weiterhin nur ein klar bestimmter Personenkreis in Betracht kommt, gilt seit dem 02. Juli 1993 folgendes:

  1. Das Familienwappen „Forker“ dürfen führen: – sämtliche lebenden Nachkommen des Mannesstammes, beiderlei Geschlechts des Bauern Johann Georg Paul Forker (1746 – 1806) aus Langenwolmsdorf;
  2. alle Personen, die ein diesbezügliches von Paul Gustav Julius Forker (1855 – 1943) oder Prof. Dr. phil. Ernst Georg Forker (1880 – 1964) ausgefertigtes Schriftstück vorweisen können;
  3. Personen, denen vom Enkel des Stifters – Johannes(Hans)Georg Paul Forker (geb. 1916) die Berechtigung schriftlich erteilt wurde.
  4. Alle Forker / Forkert, Furker / Furkert deren Vorfahren nachweislich aus der Umgebung von Stolpen stammen.
  5. Der Herolds – Ausschuß und andere sind nicht autorisiert, die Berechtigung zur Führung des Wappens zu vergeben.
  6. Der Familienverband vertreten durch den Vorsitzenden, behält sich weiterhin das ausdrückliche Recht zur Wappenausgabe vor.

Familienwappen Forker, nach Heraldischer Farbensymbolik, oder was unser Familien – Wappen aussagt! 1936 Entworfen von Heraldiker P.Hefemann in Dresden.

  1. Helmzier: blau = Ruhm, Ehre, Aufrichtigkeit, Treue und Beständigkeit.
  2. Helmkleinod: (mit Persönlichkeitszeichen) Pflugschar und Dolch. (Bauer und Soldat)
  3. Helmdecke: Außen blau = Ruhm, Ehre, Aufrichtigkeit, Treue und Beständigkeit Innen gelb = Herrlichkeit, Ansehen, Hoheit, Würde, Reichtum.
  4. Stechhelm: Helmtyp bürgerlicher Wappen (Deutscher Stechhelm für Ritterturniere).
  5. Helmkrone: Gewirk (keine Rangkrone) Helmwulst.
  6. Schild: mit gemeinen Figuren (kein redendes Wappen, Ein Bund Ähren und ein darauf gekreuzter Dolch).

 

  1. Quelle:  Aus „Familienforschung und Wappenkunde“ von Peter Bahn Niedernhausen / Ts. ,Falken Verlag 1990.

     Forker – Fahne

 

Fahne klein